Betriebshof erste Tätigkeitsstätte

Verpflegungsmehraufwand von Müllwerkern: Betriebshof ist keine erste Tätigkeitsstätte

Verpfle­gungsmehraufwand von Müll­w­erk­ern: Betrieb­shof ist keine erste Tätigkeitsstätte Ein Müll­w­erk­er hat auf dem Betrieb­shof des Entsorg­ers keine erste Tätigkeitsstätte. Das hat das FG Berlin-Bran­­den­burg “in let­zter Instanz” recht­skräftig entsch­ieden — und damit den Wer­bungskosten­abzug dieser Beruf­s­gruppe merk­lich erhöht.   Quelle: WISO SSP 12/2022