Verpflegungsmehraufwand von Müllwerkern: Betriebshof ist keine erste Tätigkeitsstätte
Verpflegungsmehraufwand von Müllwerkern: Betriebshof ist keine erste Tätigkeitsstätte Ein Müllwerker hat auf dem Betriebshof des Entsorgers keine erste Tätigkeitsstätte. Das hat das FG Berlin-Brandenburg “in letzter Instanz” rechtskräftig entschieden — und damit den Werbungskostenabzug dieser Berufsgruppe merklich erhöht. Quelle: WISO SSP 12/2022