BFH: Taxi ist kein “öffentliches Verkehrsmittel” i.S.v. § 9 Abs. 2 S. 2 EStG
BFH: Taxi ist kein “öffentliches Verkehrsmittel” i.S.v. § 9 Abs. 2 S. 2 EStG Ein Taxi ist kein öffentliches Verkehrsmittel i.S.v. § 9 Abs. 2 S. 2 EStG. Deshalb lassen sich Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem Taxi lediglich in Höhe der Entfernungspauschale gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4…