Schulgeld für Schule im Ausland: Chance auf Musterprozess beim BFH verpasst
Schulgeld für Schule im Ausland: Chance auf Musterprozess beim BFH verpasst Zahlen Sie Schulgeld, dürfen Sie 30 Prozent davon unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehen. Maximal genehmigt der Gesetzgeber 5.000 Euro pro Jahr und Kind. Ob eine Schule die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug erfüllt, teilt u.a. die Zeugnisanerkennungsstelle (ZASt) mit. Sie ist auch gefordert, wenn…