Erklärung nicht abgegeben: Schätzung muss nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung erfolgen

Schulgeld für Schule im Ausland: Chance auf Musterprozess beim BFH verpasst

Schul­geld für Schule im Aus­land: Chance auf Muster­prozess beim BFH ver­passt Zahlen Sie Schul­geld, dür­fen Sie 30 Prozent davon unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen als Son­der­aus­gaben abziehen. Max­i­mal genehmigt der Geset­zge­ber 5.000 Euro pro Jahr und Kind. Ob eine Schule die Voraus­set­zun­gen für den Son­der­aus­gaben­abzug erfüllt, teilt u.a. die Zeug­nisan­erken­nungsstelle (ZASt) mit. Sie ist auch gefordert, wenn…