Einspruchs durch Auslegung bestimmen - Steuerberatung Paderborn

LSt. Kombination III/V: Keine Steuerhinterziehung trotz pflichtwidrig nicht eingereichter Steuererklärung?

LSt. Kom­bi­na­tion III/V: Keine Steuer­hin­terziehung trotz pflichtwidrig nicht ein­gere­ichter Steuer­erk­lärung? Eine vol­len­dete Steuer­hin­terziehung durch Unter­lassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) schei­det aus, wenn das Finan­zamt zum maßge­blichen Ver­an­la­gungszeit­punkt (Abschluss der wesentlichen Ver­an­la­gungsar­beit­en von den für die Steuer­fest­set­zung wesentlichen Umstän­den Ken­nt­nis hat. In den Fällen der Pflichtver­an­la­gung ( § 46 Abs. 2 Nr. 3a…