LSt. Kombination III/V: Keine Steuerhinterziehung trotz pflichtwidrig nicht eingereichter Steuererklärung?
LSt. Kombination III/V: Keine Steuerhinterziehung trotz pflichtwidrig nicht eingereichter Steuererklärung? Eine vollendete Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) scheidet aus, wenn das Finanzamt zum maßgeblichen Veranlagungszeitpunkt (Abschluss der wesentlichen Veranlagungsarbeiten von den für die Steuerfestsetzung wesentlichen Umständen Kenntnis hat. In den Fällen der Pflichtveranlagung ( § 46 Abs. 2 Nr. 3a…