Einspruchs durch Auslegung bestimmen - Steuerberatung Paderborn

Arbeitsgerichtlicher Vergleich: Lohn(nach)-zahlungen sind nicht nach § 34 EStG begünstigt

Arbeits­gerichtlich­er Ver­gle­ich: Lohn(nach)-zahlungen sind nicht nach § 34 EStG begün­stigt Vergü­tun­gen für eine mehrjährige Tätigkeit i.S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG set­zen die zweckbes­timmte Verknüp­fung der Vergü­tung mit der Tätigkeits­dauer voraus. Es reicht nicht aus, dass Arbeit­slohn in einem anderen Ver­an­la­gungszeitraum als dem­jeni­gen zufließt, zu dem er wirtschaftlich gehört, und dort mit…