Krankenkassenbonus nutzen: 150 Euro bleiben steuerfrei
Krankenkassenbonus nutzen: 150 Euro bleiben steuerfrei Erhält Ihr Kind von einer gesetzlichen Krankenversicherung einen Bonus, mindert dieser den Steuerausgabenabzug — aber nur wenn es sich um eine Beitragsrückerstattung handelt. Liegt eine Leistung der Krankenkasse vor, bleibt die Höhe Ihrer Sonderausgaben unberührt. “Quelle: WISO SSP 08/2022”