Krankenkassenbonus nutzen: 150 Euro bleiben steuerfrei

Krankenkassen­bonus nutzen: 150 Euro bleiben steuer­frei Erhält Ihr Kind von ein­er geset­zlichen Kranken­ver­sicherung einen Bonus, min­dert dieser den Steuer­aus­gaben­abzug — aber nur wenn es sich um eine Beitragsrück­er­stat­tung han­delt. Liegt eine Leis­tung der Krankenkasse vor, bleibt die Höhe Ihrer Son­der­aus­gaben unberührt. “Quelle: WISO SSP 08/2022”