Der Abzug von Unterhaltsleistungen an Angerhörige: BMF setzt neue Akzente

Der Abzug von Unter­halt­sleis­tun­gen an Ange­hörige: BMF set­zt neue Akzente von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Stau­chitz Unter­halt­sleis­tun­gen an geset­ztlich unter­halts­berechtigte Per­so­n­en kön­nen Sie bis zu einem Höch­st­be­trag steuer­min­dernd als außergewöhn­liche Belas­tun­gen nach § 33a Abs. 1 EStG abziehen. Zwei neue Schreiben aus dem BMF haben dem Abzugs­the­ma neuen Dri­ve ver­liehen, eine Anhebung des Höchstbetrags…