Einspruchs durch Auslegung bestimmen - Steuerberatung Paderborn

Abgabe Steuererklärungen 2020: Weitere Fristverlängerung für beratene Fälle

Abgabe Steuer­erk­lärun­gen 2020: Weit­ere Fristver­längerung für beratene Fälle Die Frist zur Abgabe der Steuer­erk­lärun­gen 2020 in berate­nen Fällen ist per Gesetz schon auf den 31.05.2022 ver­schoben wor­den. Mit dem Vierten Coro­­na-Steuer­hil­fege­setz soll die Frist um weit­ere drei Monate ver­längert wer­den. Wird das Gesetz beschlossen, kön­nen beratene Steuerzahler ihre Steuer­erk­lärun­gen für das Jahr 2020 noch bis…