Heizungsaustausch in der eingenutzten Wohnimmobilie
Heizungsaustausch in der eigengenutzten Wohnimmobilie Tauschen Sie in Ihrem Eigenheim die Heizungsanlage aus, können Sie bestimmte Austauschkosten über die Steuerermäßigungen nach § 35a und § 35c EStG geltend machen. Hier kommt es nicht darauf an, ob es sich um Erhaltungsaufwendungen oder Herstellungskosten handelt. Die Steuerermäßigungen scheiden aber aus, wenn die Heizungserneuerung eine öffentlich geförderte Maßnahme…