Der neue Steuerabzug für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie: So optimieren Sie ihn

Gebäude-AfA: Kürzere Restnutzungsdauer kann durch Wertgutachten nachgewiesen werden

Gebäude-AfA: Kürzere Rest­nutzungs­dauer kann durch Wertgutacht­en nachgewiesen wer­den Wird die Rest­nutzungs­dauer eines Gebäudes mit­tels eines Wertgutacht­ens nach der Wert­er­mit­tlungsverord­nung bes­timmt, kann die so ermit­telte Rest­nutzungs­dauer der Berech­nung des AfA-Satzes zugrunde gelegt wer­den. Das hat das FG Mün­ster klargestellt. “Quelle: WISO SSP 04/2022”