Selbst bewohntes “Gartenhaus”: Gewinn ist steuerfrei

Selb­st bewohntes “Garten­haus”: Gewinn ist steuer­frei Wer­den Grund­stücke bin­nen zehn Jahre nach der Anschaf­fung veräußert, muss der Gewinn ver­s­teuert wer­den. Ausgenom­men sind Immo­bilien, die im Zeitraum zwis­chen Anschaf­fung und Veräußerung auss­chließlich zu eige­nen Wohnzweck­en genutzt wur­den. Eine solche Nutzung liegt auch dann vor, wenn der Steuerzahler ein (voller­schlossenes) “Garten­haus” bau­rechtswidrig dauer­haft bewohnt hat. Dies hat…