FG Münster nimmt Stellung: Wie sind vergebliche Planungskosten steuerlich zu handhaben?
FG Münster nimmt Stellung: Wie sind vergebliche Planungskosten steuerlich zu handhaben? Kosten einer ursprünglichen, aber nicht verwirklichten, Planung zählen zu den — nur über die Abschreibung absetzbaren — Herstellungskosten eines anderen Gebäudes, wenn sie in das spätere Bauwerk wertbestimmend eingegangen sind. Sofort abzugsfähig sind vergebliche Planungskosten deshalb nur, wenn es sich bei ursprünglich geplantem und…