Leihmutter: Bei gleichgeschlechtlichem Ehepaar Fall für § 33 EStG?

Leih­mut­ter: Bei gle­ichgeschlechtlichem Ehep­aar Fall für § 33 EStG? Aufwen­dun­gen für eine kün­stliche Befruch­tung, die auf­grund der Empfäng­nisun­fähigkeit ein­er Frau oder der Zeu­gung­sun­fähigkeit eines Mannes getätigt wer­den, sind als Krankheit­skosten und damit als außergewöhn­liche Belas­tun­gen anzuerken­nen. Gilt das auch, wenn ein gle­ichgeschlechtlich­es Ehep­aar ein Kind von ein­er “Leih­mut­ter” in den USA aus­tra­gen lässt? Mit dieser Frage…