Zweitwohnungsteuer zählt nicht zu Unterkunftskosten

Zweit­woh­nung­s­teuer zählt nicht zu Unterkun­ft­skosten Unter­hal­ten Sie einen dop­pel­ten Haushalt und müssen Sie am Ort der ersten Tätigkeitsstätte Zweit­woh­nungss­teuer zahlen, so zählt diese nicht zu den Unterkun­ft­skosten i.S. v. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG. Die Zweit­woh­nung­s­teuer wird nicht in die 1.000-Euro-Werbungskosten-Grenze ein­gerech­net. Sie ist sep­a­rat als Wer­bungskosten abziehbar. Diese…