Künstliche Befruchtung: Aufwendungen können außergewöhnliche Belastung sein

Kün­stliche Befruch­tung: Aufwen­dun­gen kön­nen außergewöhn­liche Belas­tung sein 18 Dafür ist es erforder­lich, dass die kün­stliche Befruch­tung mit dem Ziel erfol­gt, die auf ein­er “Krankheit” der Frau oder des Mannes beruhende Kinder­losigkeit zu beheben. Eine chro­mo­so­ma­le Transloka­tion mit erhe­blichen hier­aus resul­tieren­den Risiken und möglichen Fol­gen für ein auf natür­lichen Weg gezeugtes Kind ist als Krankheit einzuordnen.…