Entlastungsbetrag: Alleinerziehend profitieren - Steuerberatung Paderborn

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Erhöhungsbetrag ab dem zweiten Kind per ELStAM beantragen

Ent­las­tungs­be­trag für Allein­erziehende: Erhöhungs­be­trag ab dem zweit­en Kind per ELStAM beantra­gen Ab diesem Jahr 2022 wird der Ent­las­tungs­be­trag für Allein­erziehende in Höhe von 4.008 Euro (§24b Abs. 2 S. 1 EStG) automa­tisch im Rah­men der Steuerk­lasse II berück­sichtigt. Der Erhöhungs­beitrag von 240 Euro ab dem zweit­en Kind (§ 24b Abs. 2 S. 2 EStG) wird…