Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Erhöhungsbetrag ab dem zweiten Kind per ELStAM beantragen
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Erhöhungsbetrag ab dem zweiten Kind per ELStAM beantragen Ab diesem Jahr 2022 wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 4.008 Euro (§24b Abs. 2 S. 1 EStG) automatisch im Rahmen der Steuerklasse II berücksichtigt. Der Erhöhungsbeitrag von 240 Euro ab dem zweiten Kind (§ 24b Abs. 2 S. 2 EStG) wird…