Immobilien-Errichtung: FG hält Kosten für baufachliche Betreuung für sofort abzugsfähig

Immo­bilien-Errich­tung: FG hält Kosten für bau­fach­liche Betreu­ung für sofort abzugs­fähig von Diplom-Volk­swirt Gün­ter Göbel, Würzburg Kosten für eine qual­i­fizierte bau­fach­liche Betreu­ung im Rah­men der Her­stel­lung ein­er Immo­bilie sind den sofort abzugs­fähi­gen Finanzierungskosten zuzurech­nen, wenn die Betreu­ung durch die finanzierende Bank ver­langt wurde. Diese Auf­fas­sung ver­tritt das FG Berlin-Bran­­den­burg. Let­ztlich entschei­den muss aber der BFH. “Quelle: WISO