Zweitwohnungsteuer zählt nicht zu Unterkunftskosten
Zweitwohnungsteuer zählt nicht zu Unterkunftskosten Unterhalten Sie einen doppelten Haushalt und müssen Sie am Ort der ersten Tätigkeitsstätte Zweitwohnungssteuer zahlen, so zählt diese nicht zu den Unterkunftskosten i.S. v. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG. Die Zweitwohnungsteuer wird nicht in die 1.000-Euro-Werbungskosten-Grenze eingerechnet. Sie ist separat als Werbungskosten abziehbar. Diese…