Mobilitätsprämie bei geringem Einkommen

Mobil­ität­sprämie bei geringem Einkom­men Die ab dem 21. Kilo­me­ter auf 0,35 bzw. 0,38 Euro erhöhte Ent­fer­nungspauschale führt nur dann zu ein­er steuer­lichen Ent­las­tung, wenn sich ohne den Erhöhungs­be­trag eine festzuset­zende Einkom­men­steuer ergeben würde. Das ist ger­ade bei Arbeit­nehmern im Niedriglohn­bere­ich mit weit­er Ent­fer­nung zur Arbeitsstätte oder bei Ver­lus­ten aus weit­eren Einkun­ft­sarten (z.B. Ver­luste aus einem…