Vom Arbeitgeber gestellte Dienstwagen

Vom Arbeit­ge­ber gestellte Dienst­wa­gen Gle­ich­es wie bei einem PKW im Betrieb­sver­mö­gen gilt, wenn Ihr Arbeit­ge­ber Ihnen einen Dienst­wa­gen zur pri­vat­en Nutzung zur Ver­fü­gung stellt. Auch hier trägt typ­is­cher­weise Ihr Arbeit­ge­ber die laufend­en Unter­halt­skosten und damit auch die Kosten für den Treib­stoff. Sie müssen den pri­vat­en Nutzungsan­teil eben­falls lediglich nach der pauschalen Ein-Prozent-Regelung ver­s­teuern und sind…