Erklärung nicht abgegeben: Schätzung muss nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung erfolgen

Mitarbeiterin eines Ordnungsamts hat erste Tätigkeitsstätte

Mitar­bei­t­erin eines Ord­nungsamts hat erste Tätigkeitsstätte Eine über­wiegend im Außen­di­enst tätige Mitar­bei­t­erin des all­ge­meinen Ord­nungs­di­en­stes hat im Ord­nungsamt, dem sie zuge­ord­net ist, ihre erste Tätigkeitsstätte, wenn sie dort zumin­d­est in geringem Umfang Tätigkeit­en erbringt, die sie dien­strechtlich schuldet und die zum Berufs­bild gehören. Das hat der BFH entsch­ieden und so das Urteil der Vorin­stanz bestätigt.…