Beteiligung des Fiskus bei der Sehhilfe - Lohnsteuerberatung Paderborn

Beihilfefähige Krankheitskosten: Keine zumutbare Belastung?

Bei­hil­fe­fähige Krankheit­skosten: Keine zumut­bare Belas­tung? Auch bei selb­st getra­ge­nen Krankheit­skosten, die bei Beamten zu bei­hil­fe­fähi­gen Aufwen­dun­gen führen, ist eine zumut­bare Belas­tung anzuset­zen. Sie sind nicht in Höhe der (quo­tal­en) steuer­freien Bei­hil­fe ungeschmälert als außergewöhn­liche Belas­tung abziehbar. Das hat der BFH klargestellt. “Quelle: WISO 12/2021”