§ 101 ff. EStG: Mobilitätsprämie
§ 101 ff. EStG: Mobilitätsprämie Für das Jahr 2021 gilt erstmals die neu eingeführte Mobilitätsprämie. Durch diese können auch Geringverdiener eine Steuererstattung erwarten, wenn das zu versteuernde Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt und sie zu ihrem Arbeitgeber eine Entfernung von mindestens 21 Kilometern zurücklegen. Dies gilt selbst dann, wenn die Geringverdiener überhaupt keine Lohnsteuer gezahlt…