Erklärung nicht abgegeben: Schätzung muss nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung erfolgen

§ 101 ff. EStG: Mobilitätsprämie

§ 101 ff. EStG: Mobil­ität­sprämie Für das Jahr 2021 gilt erst­mals die neu einge­führte Mobil­ität­sprämie. Durch diese kön­nen auch Ger­ingver­di­ener eine Steuer­erstat­tung erwarten, wenn das zu ver­s­teuernde Einkom­men unter­halb des Grund­frei­be­trags liegt und sie zu ihrem Arbeit­ge­ber eine Ent­fer­nung von min­destens 21 Kilo­me­tern zurück­le­gen. Dies gilt selb­st dann, wenn die Ger­ingver­di­ener über­haupt keine Lohn­s­teuer gezahlt…