§ 33a EStG: Unterhaltsleistungen

§ 33a EStG: Unter­halt­sleis­tun­gen Der Höch­st­be­trag für Unter­halt­sleis­tun­gen nach § 33a EStG ist für das Jahr 2021 an den eben­falls Grund­frei­be­trag (§ 32a EStG) angepasst wor­den. Haben Sie Ange­hörige im Jahr 2021 finanziell unter­stützt, kön­nen Sie für 2021 also mehr abset­zen. Gehört die unter­hal­tene Per­son zu Ihrem Haushalt, kön­nen Sie pauschal den Höch­st­be­trag anset­zen. Übernehmen…