FG: Elektro-Fahrtenbuch nur zeitnah und änderungssicher - Paderborn

§ 7 Abs. 1 EStG: Abschreibung von Hard- und Software

§ 7 Abs. 1 EStG: Abschrei­bung von Hard- und Soft­ware Eigentlich müssen Com­put­er­hard­ware und Soft­ware auf einen Zeitraum von meist drei Jahren abgeschrieben wer­den. Aus­nahme: Es han­delt sich um ein ger­ing­w­er­tiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Das BMF-Schreiben vom 26.02.2021 ges­tat­tet jedoch für Anschaf­fun­gen ab dem 01.01.2021 einen Sofort­abzug für erwor­bene Com­put­er­hard­ware und…