Strafverteidigerkosten: Wann kann man sie steuermindern geltend machen?

§ 4 Abs. 5 Nr. 6/§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG: Entfernungspauschale

§ 4 Abs. 5 Nr. 6/§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG: Ent­fer­nungspauschale Für das Jahr 2021 ist die Ent­fer­nungspauschale ab dem 21. Kilo­me­ter auf 0,35 Euro je Kilo­me­ter erhöht wor­den (bish­er 0,30 Euro). Zwar ermit­telt das Finan­zamt die erhöhte Pauschale ohne geson­derte Angaben Ihrer­seits. Dies gilt aber nicht für Freiberu­fler und Gewer­be­treibende. Ver­wen­den Sie…