§ 3 Nr. 26/26a EStG: Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag
§ 3 Nr. 26/26a EStG: Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag Der in § 3 Nr. 26 EStG verankerte Übungsleiterfreibetrag ist zum 01.01.2021 von 2.400 Euro auf 3.000 Euro angehoben worden, die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) von 720 Euro auf 840 Euro erhöht. § 3 Nr. 39 EStG: Vom Arbeitgeber gewährte Beteiligungen Mit dem Fondsstandortgesetz ist…