Beim BFH: Können an Mieter gezahlte Abfindungen (nur) Herstellungskosten sein?

Beim BFH: Kön­nen an Mieter gezahlte Abfind­un­gen (nur) Her­stel­lungskosten sein? Zahlt ein Investor den bish­eri­gen Mietern Abfind­un­gen, damit sie Woh­nun­gen vorzeit­ig räu­men und er schneller ren­ovieren kann, kann es sich um “anschaf­fungsna­he Her­stel­lungskosten” nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG (und nicht Erhal­tungsaufwand) han­deln, wenn die Abfind­ung in Kom­bi­na­tion mit den Ren­ovierungskosten die 15-Prozent-Grenze…