Keine Tätigkeitsstätte: Verpflegungspauschale wird gekürzt
Keine Tätigkeitsstätte: Verpflegungspauschale wird gekürzt Ein Arbeitnehmer, der keine erste Tätigkeitsstätte hat und vom Arbeitgeber unentgeltlich verpflegt wird, muss es hinnehmen, dass seine Verpflegungspauschale gekürzt wird — und damit im Zweifel auf null Euro herabfällt. Das hat der BFH klargestellt. “Quelle: WISO SSP 10/2021”