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Keine Tätigkeitsstätte: Verpflegungspauschale wird gekürzt

AllgemeinVon Peter Seeboth25. November 2021

Keine Tätigkeitsstätte: Verpfle­gungspauschale wird gekürzt Ein Arbeit­nehmer, der keine erste Tätigkeitsstätte hat und vom Arbeit­ge­ber unent­geltlich verpflegt wird, muss es hin­nehmen, dass seine Verpfle­gungspauschale gekürzt wird — und damit im Zweifel auf null Euro her­abfällt. Das hat der BFH klargestellt. “Quelle: WISO SSP 10/2021”

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