Tagesbetreuung von Kindern nicht steuerfrei - Steuerberatung Paderborn

Erzieherin kann Arbeitszimmer geltend machen

Erzieherin kann Arbeit­sz­im­mer gel­tend machen von Dipl.-Volkswirt Gün­ter Göbel, Würzburg Eine Erzieherin, die im häus­lichen Arbeit­sz­im­mer ihre Tätigkeit vor- und nach­bere­it­et, kann Kosten für ein Arbeit­sz­im­mer in Höhe von 1.250 Euro gel­tend machen, wenn ihr während der Dien­stzeit kein entsprechen­der Raum zur Ver­fü­gung ste­ht. Diese Auf­fas­sung ver­tritt das FG Sach­sen. “Quelle: WISO SSP 09/2021”