Erzieherin kann Arbeitszimmer geltend machen
Erzieherin kann Arbeitszimmer geltend machen von Dipl.-Volkswirt Günter Göbel, Würzburg Eine Erzieherin, die im häuslichen Arbeitszimmer ihre Tätigkeit vor- und nachbereitet, kann Kosten für ein Arbeitszimmer in Höhe von 1.250 Euro geltend machen, wenn ihr während der Dienstzeit kein entsprechender Raum zur Verfügung steht. Diese Auffassung vertritt das FG Sachsen. “Quelle: WISO SSP 09/2021”