Zinssatz des Finanzamts ist verfassungswidrig: Das sind die Folgen der BVerfG-Entscheidung
Zinssatz des Finanzamts ist verfassungswidrig: Das sind die Folgen der BVerfG-Entscheidung von Dipl.-Finanzamt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de Endlich hat das BVerfG entschieden und die von der Finanzverwaltung praktizierte Verzinsung von Steuerzahlungen als verfassungswidrig eingestuft. Der Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat (Sechs Prozent pro Jahr!) sei spätestens ab dem Jahr 2014 “evident realitätsfern”. Dennoch darf…