Arbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung? - Steuerberatung Paderborn

Arbeitszimmer: Bei Bereitschaftsdienst winkt 1.250 Euro Abzug

Arbeit­sz­im­mer: Bei Bere­itschafts­di­enst winkt 1.250 Euro Abzug Ver­fügt eine Ober­amt­san­wältin in den Büroräu­men der Amt­san­waltschaft untertags über einen Arbeit­splatz , der ihr jedoch abends, nachts und an den Woch­enen­den nicht zur Ver­fü­gung ste­ht, muss sie aber nachts sowie an Woch­enen­den tele­fonis­che Bere­itschafts­di­en­ste (im häus­lichen Arbeit­sz­im­mer) leis­ten, so ste­ht ihr in Höhe von 1.250 Euro ein Werbungskostenabzug…