Arbeitszimmer: Bei Bereitschaftsdienst winkt 1.250 Euro Abzug
Arbeitszimmer: Bei Bereitschaftsdienst winkt 1.250 Euro Abzug Verfügt eine Oberamtsanwältin in den Büroräumen der Amtsanwaltschaft untertags über einen Arbeitsplatz , der ihr jedoch abends, nachts und an den Wochenenden nicht zur Verfügung steht, muss sie aber nachts sowie an Wochenenden telefonische Bereitschaftsdienste (im häuslichen Arbeitszimmer) leisten, so steht ihr in Höhe von 1.250 Euro ein Werbungskostenabzug…