Umzugskostenpauschale: BMF veröffentlicht neue Werte

Umzugskosten­pauschale: BMF veröf­fentlicht neue Werte Wer aus beru­flichen Grün­den umzieht, kann u.a. Pausch­be­träge für umzugs­be­d­ingte Unter­richt­skosten und son­stige Umzugsaus­la­gen steuer­min­dernd anset­zen. Das BMF hat jet­zt die Werte für Umzüge ab dem 01.04.2021 und 01.04.2022 bekan­nt­gegeben. Je nach­dem, wann Sie 2020 oder 2021 umge­zo­gen sind bzw. umziehen, kom­men damit sage und schreibe vier unter­schiedliche hohe Pausch­be­träge in Frage.…