Kindergeld für Dipl.-Fw.: Jurastudium mit Ziel “Finanzrichter kein Teil der erstmaligen Berufsausbildung

Kindergeld für Dipl.-Fw.: Juras­tudi­um mit Ziel “Finanzrichter kein Teil der erst­ma­li­gen Beruf­saus­bil­dung Ein Juras­tudi­um mit Beruf­sziel “Finanzrich­terin” nach abgeschlossen­er Aus­bil­dung zur Dipl.- Finanzwirtin stellt keinen Teil der erst­ma­li­gen Beruf­saus­bil­dung dar. Für die Zeit des Studi­ums beste­ht also kein Anspruch auf Kindergeld. Die Aus­bil­dung zur Dipl.- Finanzwirtin ist kein inte­gra­tiv­er Teil ein­er weit­erge­hen­den ein­heitlichen Aus­bil­dung, stellt…