Beim BFH: Hat ein Zeitsoldat eine erste Tätigkeitsstätte?

Beim BFH: Hat ein Zeit­sol­dat eine erste Tätigkeitsstätte? Das FG Hes­sen hat den Bun­deswehrstützpunkt eines Zeit­sol­dat­en als seine erste Tätigkeitsstätte ange­se­hen. Der Sol­dat hat nicht klein beigegeben und lässt seinen Fall nun vom BFH prüfen. Der Zeit­sol­dat hielt den Stützpunkt nicht für seine erste Tätigkeitsstätte. Er machte deshalb für Fahrten zwis­chen diesem und sein­er Wohnung…