Unterstützung studierender Kinder: Negative Kindes-Einkünfte mit Stipendium verrechenbar?
Unterstützung studierender Kinder: Negative Kindes-Einkünfte mit Stipendium verrechenbar? von Dipl. ‑Volkswirt Günter Göbel, Würzburg Unterstützen Sie ein studierendes Kind, für dass Sie keinen Anspruch auf Kindergeld mehr haben (über 25 Jahre), können Sie Ihre Leistungen nach § 33a EStG als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Der abzugsfähige Höchstbetrag mindert sich um Einkünfte und Bezüge des Studierenden.…