Unterstützung studierender Kinder: Negative Kindes-Einkünfte mit Stipendium verrechenbar?

Unter­stützung studieren­der Kinder: Neg­a­tive Kindes-Einkün­fte mit Stipendi­um ver­rechen­bar? von Dipl. ‑Volk­swirt Gün­ter Göbel, Würzburg Unter­stützen Sie ein studieren­des Kind, für dass Sie keinen Anspruch auf Kindergeld mehr haben (über 25 Jahre), kön­nen Sie Ihre Leis­tun­gen nach § 33a EStG als außergewöhn­liche Belas­tung gel­tend machen. Der abzugs­fähige Höch­st­be­trag min­dert sich um Einkün­fte und Bezüge des Studierenden.…