Sonder-Afa für Kfz: Fahrtenbuch ist keine Bedingung

Son­der-Afa für Kfz: Fahrten­buch ist keine Bedin­gung Das Finan­zamt kann nicht ver­lan­gen, dass Sie ein Fahrten­buch führen, um nachzuweisen, dass Sie für einen PKW die Vor­rauset­zun­gen für die Inanspruch­nahme des Investi­tion­s­abzugs­be­trags und der Son­der­ab­schrei­bung nach § 7g EStG erfüllen. Der Nach­weis kann auch anders erfol­gen. Das hat der BFH der Finanzver­wal­tung ins Stamm­buch geschrieben. “Quelle:…