Einspruchs durch Auslegung bestimmen - Steuerberatung Paderborn

Zumutbare Belastung in § 33 EStG: Der steuerlich nicht berücksichtigte Betrag ist nach § 35a EStG abzugsfähig

Zumut­bare Belas­tung in § 33 EStG: Der steuer­lich nicht berück­sichtigte Betrag ist nach § 35a EStG abzugs­fähig Die Steuer­ermäßi­gung nach § 35a Abs. 2 EStG  ist auch für die Inanspruch­nahme von haushalt­sna­hen Dien­stleis­tun­gen zu gewähren, die dem Grunde nach als außergewöhn­liche Belas­tun­gen abziehbar, wegen der zumut­baren Belas­tung aber nicht als solche berück­sichtigt wor­den sind. Es…