Betreuung verhaltensauffälliger Kinder: Pflegegeld ist steuerfrei
Betreuung verhaltensauffälliger Kinder: Pflegegeld ist steuerfrei von Rechtsanwalt Matthias Trinks, Eisenhüttenstadt, www.txt.de Wer ein Kind oder einen Jugendlichen in seinen Haushalt aufnimmt und Vollzeit betreut, muss die Entschädigung des Jugendhilfeträgers nicht versteuern. Beihilfen zur Erziehung sind nach § 3 Nr. 11 EStG von der Einkommensteuer befreit. Das gilt nach Auffassung des BFH auch, wenn es…