Doppelte Haushaltskosten: Auch Kosten für Garage oder Stellplatz fallen nicht unter 1.000-Euro-Grenze
Doppelte Haushaltskosten: Auch Kosten für Garage oder Stellplatz fallen nicht unter 1.000-Euro-Grenze von Dipl.-Vw. Günter Göbel, Würzburg Seit dem 01.01.2014 dürfen Sie bei einer doppelten Haushaltsführung für Unterkunftskosten nur noch maximal 1.000 € im Monat als Werbungskosten ansetzen. Zu diesen Unterkunftskosten rechnen weder Kosten für Einrichtung und Hausrat noch für Garage oder Stellplatz. Erstere Aussage…