Der neue Steuerabzug für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie: So optimieren Sie ihn

Energetische Gebäudesanierung: Gilt § 35c EStG auch bei Wohnrecht der Eltern?

Wichtiges auf den Punkt gebracht FG: Kein Arbeit­sz­im­mer bei Poolar­beit­splatz Ein Poolar­beit­splatz ist ein “ander­er Arbeit­splatz” im Sinne des §4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b) S. 2 EStG. Der Kosten­abzug für ein häus­lich­es Arbeit­sz­im­mer ist insoweit aus­geschlossen. Dafür, dass der Arbeit­spool ständig belegt war, trägt der Steuerpflichtige die Beweis­last, vor­rangig durch eine Arbeit­ge­berbescheini­gung (FG