Energetische Gebäudesanierung: Gilt § 35c EStG auch bei Wohnrecht der Eltern?
Wichtiges auf den Punkt gebracht FG: Kein Arbeitszimmer bei Poolarbeitsplatz Ein Poolarbeitsplatz ist ein “anderer Arbeitsplatz” im Sinne des §4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b) S. 2 EStG. Der Kostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer ist insoweit ausgeschlossen. Dafür, dass der Arbeitspool ständig belegt war, trägt der Steuerpflichtige die Beweislast, vorrangig durch eine Arbeitgeberbescheinigung (FG…