Kaufpreisaufteilung für Gebäude-AfA - Steuerberatung Paderborn

Kaufpreisaufteilung für Gebäude-AfA: Notarvertrag Makulatur?

Kauf­preisaufteilung für Gebäude-AfA: Notarver­trag Maku­latur? Wann darf bei der Berech­nung der Gebäude­ab­schrei­bung die „abschrei­bungs­gün­stige” Kauf­preisaufteilung im Notarver­trag zugrunde gelegt wer­den? Und wann muss die „Arbeit­shil­fe zur Aufteilung eines Gesamtkauf­preis­es für ein bebautes Grund­stück” des BMF angewen­det wer­den? Mit diesen Fra­gen muss sich der BFH befassen. Quelle: WISO SSP 03/2020   Jet­zt Kon­takt aufnehmen