Tagesbetreuung von Kindern nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei
Tagesbetreuung von Kindern nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei Bezüge, die Sie von öffentlichen Stellen erhalten, wenn Sie Kinder im Rahmen der Tagespflege betreuen, sind nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Zu diesem Ergebnis ist das FG Münster gekommen. Quelle: WISO SSP 03/2020 Jetzt Kontakt aufnehmen