Werbungskosten: Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind bei Realsplitting abzugsfähig
Werbungskosten: Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind bei Realsplitting abzugsfähig Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltsleistungen als sonstige Einkünfte versteuert. Denn in einem solchen Fall sind die Prozessführungskosten aufgewendet worden, um zukünftig (höhere) steuerbare Einkünfte in Form von Unterhaltsleistungen zu erhalten. Die Unterhaltszahlungen waren nach § 22…