Gemischt veranlasste Aufwendungen: In diesen Fällen können Sie sie steuerlich geltend machen
Gemischt veranlasste Aufwendungen: In diesen Fällen können Sie sie steuerlich geltend machen Aufwendungen für die Lebensführung, die aus Ihrer wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Stellung resultieren, sind selbst dann steuerlich nicht abzugsfähig, wenn Sie dazu dienen, Ihren Beruf zu fördern. So steht es in § 12 Nr. 1 S. 2 EStG. Die Finanzverwaltung hat daraus ein allgemeines…