BFH: Stewardess kann häusliches Arbeitszimmer absetzen

BFH: Stew­ardess kann häus­lich­es Arbeit­sz­im­mer abset­zen Eine Stew­ardess kann Aufwen­dun­gen für ein häus­lich­es Arbeit­sz­im­mer gel­tend machen, wenn ihr beim Arbeit­ge­ber kein Arbeit­splatz zur Ver­fü­gung ste­ht, an dem sie vor­bere­i­t­ende Tätigkeit­en erledi­gen kann. Das hat der BFH entsch­ieden und die Entschei­dung des FG Düs­sel­dorf kassiert. Im konkreten Fall hat­ten Recherchen des FG ergeben, dass die Stewardess…