BFH: Verluste als Übungsleiter sind grundsätzlich abziehbar

BFH: Ver­luste als Übungsleit­er sind grund­sät­zlich abziehbar Ver­luste aus ein­er neben­beru­flichen Tätigkeit als Übungsleit­er sind auch dann steuer­lich zu berück­sichti­gen, wenn sowohl die Ein­nah­men als auch die Aus­gaben den Übungsleit­er­frei­be­trag nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von 2.400 Euro pro Jahr nicht über­steigen. Das hat der BFH klargestellt. Die Richter stellen nur eine…