Die neue Gleitzone: Entgeltobergrenze wird zum 01.07.2019 von 850 Euro auf 1.300 Euro erhöht

Die neue Gleit­zone: Ent­gel­to­ber­gren­ze wird zum 01.07.2019 von 850 Euro auf 1.300 Euro erhöht Zum 01.07.2019 wird bei einem Midi­job die monatliche Ent­gel­to­ber­gren­ze von 850,00 Euro auf 1.300,00 Euro erhöht. Neu ist ab 01.07.2019 auch, dass die reduzierten Renten­ver­sicherungs­beiträge nicht mehr zu gerin­geren Renten­leis­tun­gen führen. Quelle: WISO SSP 06/2019