Erklärung falsch ausgefüllt: Änderung nach § 129 AO möglich?
Erklärung falsch ausgefüllt: Änderung nach § 129 AO möglich? Kann ein Steuerbescheid wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129 AO berichtigt werden, wenn für das Finanzamt die fehlerhafte Eintragung der Vorsorgeaufwendungen ohne weiteres erkennbar, die falsche Entscheidung des Steuerberaters hierfür jedoch ursächlich war? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Quelle: WISO SSP 06/2019