Scheidung: Ausgleichszahlungen sind höchstens Sonderausgaben
Scheidung: Ausgleichszahlungen sind höchstens Sonderausgaben Regeln Sie bei einer Scheidung, dass Sie auf den Versorgungsausgleich verzichten und stattdessen eine Zahlung leisten, ist diese seit dem Jahr 2015 höchstens als Sonderausgabe abziehbar. Ein Abzug als vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften aus § 22 Nr. 1 EStG scheidet aus. Das hat das FG Köln entschieden. Quelle: WISO SSP…